Angaben im Sinne von Art. 1, Absatz 125, des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017
Im Sinne des Art. 1, Absatz 125, des Gesetzes Nr. 124 vom 04. August 2017 wird erklärt, dass der Gesellschaft im Geschäftsjahr nachfolgende Beiträge gewährt und ausbezahlt wurden:
- Gewährung Steuerguthaben laut Gesetz 178/2020 in Höhe von Euro 5.871,42 im Geschäftsjahr 2022. Im Geschäftsjahr 2022 wurde noch keine Verrechnung vorgenommen;
- Gewährung Steuerguthaben Werbung für das Geschäftsjahr 2022 im Sinne des Art. 57-bis, Absatz 1, D.L. 50/2017 und folgende in Höhe von Euro 8.732 von Seiten des „Dipartimento Editoria – Presidenza del Consiglio dei Ministri“. Im Geschäftsjahr 2022 wurde noch keine Verrechnung vorgenommen.