Kauf im Ganzen
(vendita a corpo): In den Fällen, in denen der Preis für die Liegenschaft als ganze und nicht nach ihrem Ausmaß bestimmt wird, erfolgt, auch wenn dieses angegeben worden ist, keine Herabsetzung oder Ergänzung des Preises, es sei denn, dass das tatsächliche Ausmaß um mehr als 1/20 kleiner oder größer als das im Vertrag angegebene ist.