Handlungsfähigkeit
(auch Geschäftsfähigkeit genannt) tritt mit der Volljährigkeit (18 Jahre) ein und sie besteht darin, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, für die nicht ein anderes Alter vorgeschrieben ist.
(auch Geschäftsfähigkeit genannt) tritt mit der Volljährigkeit (18 Jahre) ein und sie besteht darin, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, für die nicht ein anderes Alter vorgeschrieben ist.