Gesetzliche Gütergemeinschaft
Handlungen, die von einem Ehegatten ohne die notwendige Einwilligung des anderen Ehegatten vorgenommen wurden und von diesem
nicht nachträglich genehmigt worden sind, können für nichtig-erklärt werden, wenn sie unbewegliche Sachen sowie Autos, Motorräder, Schiffe oder Flugzeuge betreffen.
N.B: Der Ehegatte, dessen Einwilligung notwendig gewesen wäre, kann innerhalb 1 Jahres, ab dem Tag, an dem er Kenntnis von der Handlung erlangt hat, Klage erheben.
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