Gesellschaftsvertrag

Mit dem Gesellschaftsvertrag bringen 2 oder mehrere Parteien Güter oder Dienstleistungen zur gemeinsamen Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ein, mit dem Zweck, die daraus erzielten Gewinne zu teilen. Die Satzung regelt Rechte und Pflichten der Gesellschafter.

← Glossar