Gesellschaftsvertrag
Mit dem Gesellschaftsvertrag bringen 2 oder mehrere Parteien Güter oder Dienstleistungen zur gemeinsamen Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ein, mit dem Zweck, die daraus erzielten Gewinne zu teilen.
Die Satzung regelt Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
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